Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz


Erste Schritte

Nach dem Heilpraktikergesetz kann im Bereich von  Störungen mit Krankheitswert begleitende Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz angeboten werden. Wichtig ist, dass Sie vorab auf jeden Fall Ihren Hausarzt aufsuchen und die medizinischen Aspekte klären.

 

Sollte bereits ein Rezept für eine psychotherapeutische Behandlung ausgestellt sein, begleite ich Sie gerne in der Wartezeit auf den Therapiestart bei eine/r/m kassenzugelassenen Psychotherapeuten und unterstütze Sie bei der Therapeutensuche.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Es besteht keine Übernahmepflicht. Jedoch kann es sinnvoll sein, dies mit der Krankenkasse vorab nochmals abzuklären, um in Ausnahmefällen einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können.

Private Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetztungen die Therapiekosten (anteilig bis ganz). Eine entsprechende Zusatzversicherung kann dienlich sein. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Das Abklären der Kassenfinanzierung muss der Kunde/die Kundinnen selbst tätigen, ich unterstütze Sie aber im Bedarfsfall.